DALLAS (dpa-AFX) - Beim US-Billigflieger Southwest
Southwest hat 34 Exemplare des Mittelstreckenjets in der Flotte - so viele wie keine andere Fluggesellschaft. Nach dem Absturz zweier Flugzeuge des Typs bei den Gesellschaften Lion Air und Ethiopian Airlines mit insgesamt 346 Toten haben Luftfahrtbehörden vor rund sechs Wochen weltweit Flugverbote für alle Max-Jets verhängt. Bis 5. August habe Southwest alle Flüge mit den Maschinen des Typs gestrichen, hieß es.
Im ersten Quartal kam Southwest bei den Geschäftszahlen noch vergleichsweise glimpflich davon. Der Umsatz stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um vier Prozent auf 5,15 Milliarden Dollar (Dollarkurs) (4,6 Mrd Euro). Der Nettogewinn ging um 16 Prozent auf 387 Millionen Dollar zurück.
Wann die 737-Max-Jets wieder abheben dürfen, ist bisher nicht absehbar. Boeing (Boeing Aktie)
Boeing arbeitet auf Hochtouren an einem dringend erwarteten Update der Software, um bei den Luftfahrtbehörden eine Wiederzulassung der 737-Max-Unglücksflieger zu erreichen. Die Prüfung durch die US-Aufsichtsbehörde FAA und andere Behörden in aller Welt soll Ende April starten und bis Ende Juli dauern.
Dadurch müssen sich Fluggesellschaften, die die 737 Max in der Flotte haben oder auf neue Maschinen des Typs warten, für die reisestarke Sommersaison Alternativen sichern. Der weltgrößte Reisekonzern Tui
Kurzfristig positionieren in TUI | ||
HS36V1
| Ask: 1,88 | Hebel: 18,93 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
HS2UW3
| Ask: 2,79 | Hebel: 4,88 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.