Finanzbericht: HolidayCheck Group AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Donnerstag, 26.04.2018 12:40 von DGAP - Aufrufe: 297

DGAP Vorabbekanntmachung Finanzberichte: HolidayCheck Group AG Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten HolidayCheck Group AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen 26.04.2018 / 12:36 Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Hiermit gibt die HolidayCheck Group AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Bericht: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 08.05.2018 Veröffentlichungsdatum / Englisch: 31.05.2018 Deutsch: https://www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/unternehmensberichte/ Englisch: https://www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/annual-reports/?lang=en


26.04.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HolidayCheck Group AG
Neumarkter Str. 61
81673 München
Deutschland
Internet: www.holidaycheckgroup.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

679713  26.04.2018 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=679713&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.