Der E-Golf von Volkswagen.
Donnerstag, 07.02.2013 08:37 von | Aufrufe: 943

'FAZ': Volkswagen (VW) will MAN von der Börse nehmen

Der E-Golf von Volkswagen. © Volkswagen AG

FRANKFURT (dpa-AFX) - Volkswagen (VW Aktie) erwägt einem Pressebericht zufolge, den Lastwagenhersteller MAN von der Börse zu nehmen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf eingeweihte Kreise aus dem Umfeld der Unternehmen berichtet, solle MAN mit einer VW-Beteiligungsgesellschaft verschmolzen werden. VW treffe Vorbereitungen, die verbliebenen MAN-Aktionäre mit einer Zwangsabfindung aus dem Unternehmen zu drängen, hieß es in dem Bericht. Die beiden Unternehmen wollten die Informationen der Zeitung gegenüber nicht kommentieren.

Derzeit halten die Wolfsburger 75 Prozent an MAN und hatten Anfang Januar angekündigt, einen Gewinnabführungsvertrag mit MAN abschließen zu wollen. Der Vertrag zieht ein Abfindungsangebot nach sich. Mit diesem Schritt könnte VW seinen Anteil über die 90 Prozent ausweiten, die für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out notwendig sind.

Dem Bericht zufolge erwägt VW, dass der Vertrag mit MAN nicht direkt mit Volkswagen, sondern mit einer nicht börsennotierten Tochtergesellschaft abgeschlossen wird. In einer Beteiligungsgesellschaft ließe sich die Verschmelzung von MAN einfacher umzusetzen. Denn eine Änderung des Umwandlungsgesetzes erlaube einen Squeeze-out schon ab einer Beteiligung von mehr als 90 Prozent und nicht wie zuvor üblich mit 95 Prozent. Die Voraussetzung dafür ist, dass damit eine Verschmelzung mit dem Eigentümer verbunden ist.

Gegenwärtig erstellen VW und MAN Bewertungsgutachten, die dann von einem Wirtschaftsprüfer analysiert werden sollen. Am Ende errechnet sich daraus der Ertragswert der Aktie und damit die Höhe des Abfindungsangebotes an den MAN-Streubesitz.

Die Zeitung errechnete eine Abfindungshöhe von mindestens 79,20 Euro. Das sei der Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate vor der Bekanntgabe der Absichten. Falle der Ertragswert je Aktie höher aus, müsse dieser ausgezahlt werden.

Die Gutachten werden dem Bericht zufolge bis Ende April und damit rechtzeitig für die Einladung zur MAN-Hauptversammlung am 6. Juni vorliegen. Werde der Beherrschungsvertrag zwischen einer VW-Tochtergesellschaft und MAN abgeschlossen, sei keine außerordentliche Hauptversammlung der VW-Aktionäre nötig./fn/stb/fbr


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