Ex-Avon-Chefin soll in Daimler-Aufsichtsrat ziehen

Mittwoch, 27.02.2013 16:40 von Handelsblatt - Aufrufe: 431

Die ehemalige Avon-Chefin Andrea Jung soll in den Aufsichtsrat von Daimler (Daimler Aktie) einziehen. Sie steht auf der Hauptversammlung im April zur Wahl, teilte der Autobauer mit.

Die frühere Chefin des US-Kosmetikkonzerns Avon soll Mitglied im Daimler-Aufsichtsrat werden. Andrea Jung steht auf der Hauptversammlung im April für fünf Jahre zur Wahl, wie der Autobauer am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Bei einer Berufung wäre Jung die dritte Frau in Daimlers Spitzengremium.

Die frühere Nestlé-Managerin Petraea Heynike und die ehemalige Nokia-Managerin Sari Baldauf gehören bereits dazu. Baldauf steht auf der Hauptversammlung in Berlin zusammen mit Ex-BASF-Chef Jürgen Hambrecht zur Wiederwahl. Auch sie sind für fünf Jahre nominiert.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.




Kurse

50,70
-0,72%
BASF Chart
74,22
-0,79%
Mercedes-Benz Group AG Chart
94,68 CHF
+1,54%
Nestlé SA Chart
3,293
+2,57%
Nokia Oyj Chart
Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in BASF
HG17NF
Ask: 0,54
Hebel: 5,16
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HG17NF,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.