HAMBURG (dpa-AFX) - Das Hamburger Finanzgericht will vom Europäischen Gerichtshof Fragen zur Brennelementesteuer klären lassen. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das aktuelle Hamburger Verfahren werde bis zur Antwort des EuGH ausgesetzt. Dieses Vorabentscheidungsersuchen lasse die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Zahlung der festgesetzten Steuer unberührt, ergänzte das Gericht.
Im aktuellen Fall haben in Hamburg die Energiekonzerne RWE und Eon über eine Betreibergesellschaft geklagt, die für das Kernkraftwerk Emsland zuständig ist./akp/DP/jha/stk
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