Ein Richterhammer (Symbolbild).
Dienstag, 17.04.2018 05:50 von | Aufrufe: 216

EuGH urteilt über Fluggastrechte bei wilden Streiks

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof urteilt am Dienstag (9.30 Uhr) in Luxemburg über die Entschädigungen für Fluggäste bei wilden Streiks. Im Kern geht es darum, ob Fluggesellschaften Ausgleich zahlen müssen, wenn sie wegen arbeits- und tariffrechtlich nicht erlaubten Arbeitsniederlegungen Flüge nicht wie geplant durchführen können.

Hintergrund ist der wilde Streik von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016. In dessen Zuge waren mehr als 100 Flüge gestrichen worden und viele andere konnten erst mit erheblichen Verspätungen starten. Betroffene klagen seitdem vor deutschen Gerichten auf Ausgleichszahlungen. Ein wichtiger EU-Gutachter hatte argumentiert, dass Fluggäste bei wilden Streiks weniger Rechte haben./asa/DP/he


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