Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg.
Freitag, 26.04.2019 12:27 von | Aufrufe: 511

EU-Wettbewerbshüter verlängern Prüffrist für Thyssen-Tata-Fusion

Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg. pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Wettbewerbshüter haben die Prüffrist für die Stahlfusion von Thyssenkrupp (ThyssenKrupp Aktie) und dem indischen Konkurrenten Tata erneut verlängert. Diese läuft nun um sieben Arbeitstage länger bis zum 17. Juni, wie die EU-Kommission am Freitag bekanntgab.

Thyssenkrupp will mit Tata den zweitgrößten Stahlkonzern in Europa schmieden. Die Fusion gilt als ein Kernstück des geplanten Konzernumbaus.

Die Brüsseler Behörde hatte Ende Oktober eine eingehende Prüfung des Vorhabens eingeleitet. Vor allem bei Stahlzulieferungen an die Automobilindustrie könne es zu Beeinträchtigungen des Wettbewerbs kommen, hieß es. Die Unternehmen versuchen, die Wettbewerbshüter mit Zugeständnissen von dem Zusammenschluss zu überzeugen.

Normalerweise hat die Behörde 90 Arbeitstage Zeit, um Fusionen im Detail zu prüfen. Diese Frist kann jedoch verlängert werden, wenn nötige Informationen nicht rechtzeitig übermittelt werden./asa/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in thyssenkrupp
HS4TXP
Ask: 1,17
Hebel: 4,08
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS4TXP,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

4,49
-0,73%
thyssenkrupp Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur thyssenkrupp Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News