Die wehende Flagge der EU.
Donnerstag, 07.11.2013 11:15 von | Aufrufe: 103

EU-Gericht: Tarif-Mindestlohn trotz Sonderleistungen

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Arbeitnehmer haben Anspruch auf den vollen tarifvertraglichen Mindestlohn - auch wenn sie zusätzlich vermögenswirksame Leistungen wie Wertpapiere vom Arbeitgeber bekommen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-522/12). Anders ist es bei Einmalzahlungen: Sie können Teil des Mindestlohns sein. Dies hängt aber von den Regelungen im Tarifvertrag ab. Im konkreten Fall hatte ein Hallenreiniger der zur Deutschen Bahn gehörenden DB Services GmbH geklagt. Nach Ansicht seines Arbeitgebers hatte der Mann schon viel mehr als den Mindestlohn erhalten, weil er zwei pauschale Zahlungen und vermögenswirksame Leistungen bekam./hrz/DP/hbr


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