LUXEMBURG/NEUBIBERG (dpa-AFX) - Das EU-Gericht hat die von der EU-Kommission verhängte Kartellbuße gegen den deutschen Chiphersteller Infineon (Infineon Aktie)
Infineon kann gegen den Beschluss jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen. Dieser hatte sich bereits 2018 mit dem Fall beschäftigt und entschieden, dass das untergeordnete EU-Gericht, das die Kartellbußen zuvor bereits bestätigt hatte, die Strafe gegen Infineon erneut prüfen müsse.
Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission von 2014, wonach vier Chiphersteller wegen illegaler Absprachen eine Strafe von 138 Millionen Euro zahlen mussten. Im Fokus standen neben Infineon auch Samsung
Mit rund 82,8 Millionen Euro musste Infineon den größten Anteil zahlen. Nachdem das EU-Gericht die Strafe 2016 bestätigt hatte, argumentierte das Unternehmen, das Gericht habe nur einige der von der EU-Kommission festgestellten rechtswidrigen Kontakte überprüft. Auch Philips legte Beschwerde ein - diese wurde vom EuGH jedoch abgewiesen.
Nun kam das EU-Gericht im Fall Infineons zu dem Schluss, dass die EU-Kommission einen der vermeintlich wettbewerbswidrigen Kontakte nicht beweisen konnte. Deshalb müsse die Geldbuße reduziert werden./wim/DP/mis
Kurzfristig positionieren in Infineon AG | ||
VM667C
| Ask: 8,47 | Hebel: 6,45 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.