KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der umstrittene Bau einer inzwischen in Betrieb genommenen Ethylen-Pipeline quer durch Baden-Württemberg ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Demzufolge begegnet ein Landesgesetz aus dem Jahr 2009, das die Grundlage für notwendige Enteignungen bildete, "keinen verfassungsrechtlichen Bedenken". Die Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Landwirts ist damit gescheitert. (Az. 1 BvR 2297/10)
Ethylen ist ein leicht entzündliches Gas, das für die Produktion zahlreicher Kunststoffe benötigt wird. Die rund 370 Kilometer lange Pipeline verbindet heute den bayerischen Chemiestandort Münchsmünster mit dem rheinland-pfälzischen Ludwigshafen, wo unter anderem der Chemieriese BASF (BASF Aktie)
Der Landwirt hatte in Karlsruhe geklagt, weil ein von ihm genutztes Grundstück und zwei gepachtete Flächen vom Bau betroffen waren. Einen Eilantrag hatten die Verfassungsrichter schon 2010 abgewiesen. Nun hatte die Beschwerde des Mannes auch nach gründlicher Prüfung keinen Erfolg. Der Ethylen-Transport via Pipeline sei sicherer. Dieses Gemeinwohlziel rechtfertige den Eingriff in das Eigentumsgrundrecht./sem/DP/tos
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