Unterzeichnung eines Vetrags. (Symbolbild)
Mittwoch, 13.11.2013 15:08 von | Aufrufe: 101

EKD beschließt neues kirchliches Arbeitsrecht

Unterzeichnung eines Vetrags. (Symbolbild) © Jirapong Manustrong / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ein neues Arbeitsrecht für Kirchen- und Diakoniebeschäftigte beschlossen, das Gewerkschaften mehr Mitwirkungsrechte einräumt. Zum Abschluss ihrer Jahrestagung stimmte die EKD-Synode dem neuen Gesetz am Mittwoch in Düsseldorf mit breiter Mehrheit zu. Künftig können die 20 evangelischen Landeskirchen wählen, ob auf ihrem Gebiet klassische Tarifverträge ausgehandelt werden oder wie bisher der sogenannte dritte Weg beschritten wird, bei dem spezielle Kommissionen Bezahlung und Arbeitsbedingungen aushandeln. Ein Streikrecht will die Kirche aber auch künftig ausschließen./evs/DP/zb


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