DGAP-RPT: Korrektur der Veröffentlichung vom 02.07.2020, 02:40 Uhr PST/PDT - ADLER Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Donnerstag, 02.07.2020 14:15 von DGAP - Aufrufe: 220

DGAP Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: ADLER Real Estate AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG Korrektur der Veröffentlichung vom 02.07.2020, 02:40 Uhr PST/PDT - ADLER Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 02.07.2020 / 05:12 Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin

ISIN DE0005008007

Berlin, 2. Juli 2020: Am heutigen Tag hat der Aufsichtsrat der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER") gemäß § 111b Abs. 1 AktG dem Abschluss eines Aktienübertragungs- und Verschaffungsvertrag (Share Transfer Procurement Agreement) zwischen der ADLER und ihrer Muttergesellschaft, der ADO Properties S.A. ("ADOP"), die mehr als 90% an ADLER hält, zugestimmt.

Der Vertrag betrifft die Übertragung von 14.692.889 ADOP-Aktien ("ADOP-Aktien"), die von der ADO Group Ltd. ("ADOG"), einer 100%-igen Tochter der ADLER, gehalten werden an die Aggregate Holdings S.A. ("Aggregate") unter dem zwischen ADOP und Aggregate bestehenden Call/Put Option Agreement vom 15. Dezember 2019. Im Rahmen des Aktienübertragungs- und Verschaffungsvertrag verpflichtet sich ADLER gegenüber der ADOP, mit der ADOG einen weiteren Aktienübertragungs- und Verschaffungsvertrag abzuschließen, unter welchem sich ADOG gegenüber ADLER verpflichtet, auf Anweisung durch ADLER die von ihr gehaltenen 14.692.889 ADOP-Aktien an Aggregate zu übertragen.

ADLER erhält von der ADOP bei Übertragung der ADOP-Aktien durch ADOG an Aggregate eine Gegenleistung, die dem Marktwert der ADOP-Aktien entspricht. Die Gegenleistung entspricht dabei dem Eröffnungskurs der Frankfurter Wertpapierbörse für die ADOP-Aktie am Tag der Übertragung der ADOP-Aktien (XETRA Eröffnungskurs, 9:00 Uhr MEZ).

Weitere Einzelheiten zu der Ausübung der Call Option unter dem Call/Put Option Agreement können der Bekanntmachung der ADOP vom 29. Juni 2020 entnommen werden.

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

 

 


02.07.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADLER Real Estate AG
Joachimsthaler Straße 34
10719 Berlin
Deutschland
Internet: www.adler-ag.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1084853  02.07.2020 

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