FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen holt sich über eine Wandelanleihe Geld für die Übernahme des Konkurrenten GSW. Die Wandelschuldverschreibungen im Wert von voraussichtlich 250 Millionen Euro sollen eine Laufzeit bis November 2020 haben, wie die Gesellschaft am Dienstag in Frankfurt mitteilte. Der halbjährlich fällige Zinssatz solle bei 0,25 bis 0,75 Prozent und die Wandlungsprämie 30 bis 35 Prozent über dem Kurs der Deutsche-Wohnen-Aktie (gewichtet, vom Beginn der Platzierung bis zur Preisfestsetzung) liegen.
Zinssatz, Gesamtnennbetrag sowie der anfängliche Wandlungspreis sollten im Verlauf des Tages im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens festgelegt werden. Begleitet wird das Verfahren von den Banken Credit Suisse, Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie) und UBS. Mit dem Geld soll die bevorstehende Übernahme der GSW Immobilien finanziert werden.
Die Deutsche Wohnen hatte im Sommer das Übernahmeangebot für den Konkurrenten vorgelegt, bis Anfang vergangener Woche hatte sie sich mehr als 80 Prozent an dem Unternehmen gesichert. Bis zu diesem Montag (18.11.) konnten sich die übrigen Anteilseigner überlegen, ob sie das Angebot zum Aktientausch annehmen. Das Ergebnis will Deutsche Wohnen am Freitag (22.11.) veröffentlichen.
Das fusionierte Unternehmen wird mit rund 150.000 Einheiten die neue Nummer zwei unter den privaten Wohnimmobiliengesellschaften in Deutschland hinter der Deutschen Annington und vor Gagfah. Die Deutsche Wohnen und GSW bewerten ihre Immobilien zusammen mit 8,5 Milliarden Euro./nmu/mmb/fbr
Kurzfristig positionieren in Deutsche Bank AG | ||
HS4YQ8
| Ask: 3,28 | Hebel: 19,73 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
TT4KR9
| Ask: 7,66 | Hebel: 4,24 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.