Der Zoff um Galactooligosaccharid und Lactobacillus fermentum hereditum

Donnerstag, 28.11.2013 15:20 von Handelsblatt - Aufrufe: 471

„Mit natürlichen Milchsäurekulturen“ und „zur Unterstützung der Darmflora“ - damit beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof. Es streiten sich Milupa und Hipp – über eine EU-Verordnung, die skurrile Blüten treibt.

„Praebiotik® + Probiotik®“, „mit natürlichen Milchsäurekulturen“ und „zur Unterstützung der Darmflora“. Mit dieser Bezeichnung versieht der Babynahrungshersteller Hipp die Verpackung seiner Milchprodukte. In ihnen kreisen und drehen sich die beiden mysteriös klingenden Bakterien Galactooligosaccharide und Lactobacillus fermentum hereditum.

Klingt doch alles total (Total Aktie) gesund, oder? Und welche Mutter will schließlich nicht das Beste für ihr Kind? Doch das hat dem Rivalen Milupa aus dem Hause Danone (Danone Aktie) überhaupt nicht gefallen. Er schickte seine Anwälte los und reichte Klage gegen Hipp ein. Das Ziel: Hipp soll den Hinweis nicht mehr benutzen dürfen. Denn, so heißt es in der Anklageschrift, die Bezeichnung sei überhaupt nicht nicht mit der europäischen „Health-Claim-Verordnung“ vereinbar. Milupa soll sogar geprüft haben, ob es eine Schadenersatzpflicht gibt. Diese Klage hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zunächst abgewiesen.

Die Bezeichnung suggeriere noch keine gesundheitliche Wirkung und stelle als bloße Beschaffenheits- und Inhaltsstoffangabe keinen Verstoß gegen die Verordnung dar. Zwar sei die Formulierung „Praebiotik® zur Unterstützung der Darmflora“ eine gesundheitsbezogene Angabe. Sie dürfe aber nach der Übergangsregelung der Verordnung von Hipp noch verwendet werden. Inzwischen liegen die Akten beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Tisch. Wann die Richter ihr Urteil verkünden, ist noch nicht bekannt.

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