Die Aktie von Delivery Hero (Delivery Hero-Aktie) notiert am Freitag etwas fester. Zuletzt zahlten Investoren für die Aktie 138,10 Euro.
An der Börse liegt der Anteilsschein von Delivery Hero gegenwärtig im Plus. Das Papier legte um 3,70 Euro zu. Das Wertpapier notierte zuletzt bei 138,10 Euro. Zieht man den DAX (DAX) als Benchmark hinzu, dann liegt die Delivery Hero-Aktie vorn. Der DAX kommt mit einem Punktestand von 14.065 Punkten derzeit auf ein Plus von 0,69 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages.
Das Unternehmen Delivery Hero
Die Delivery Hero SE zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Online-Bestelldiensten für Essen und betreibt eigene Lieferservices. Das Unternehmen ist mit seinen Diensten in rund 50 Ländern in Asien, Europa, dem Nahen Osten, Nordafrika und Lateinamerika vertreten. Neben den online Bestellplattformen betreibt das Unternehmen seine eigenen Lieferservices in Großstädten rund um den Globus. Zuletzt hat Delivery Hero einen Jahresüberschuss von 230 Mio. Euro in den Büchern stehen. Die Gesellschaft hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 1,24 Mrd. Euro umgesetzt.
Ein Blick auf ähnliche Aktien
Delivery Hero | Grubhub | HelloFresh | Just-Eat | Pizza Pizza Royalty | Takeawaycom | |
Kurs | 138,10 | 66,17 € | 66,00 € | - | 7,19 $ | 99,88 € |
Performance | 2,75 | +4,80% | -0,08% | 0,00% | 0,00% | +4,24% |
Marktkap. | 27,5 Mrd. € | 6,11 Mrd. € | 11,5 Mrd. € | - | 177 Mio. $ | 14,9 Mrd. € |
So sehen Experten die Delivery Hero-Aktie
Die Aktie von Delivery Hero wird von mehreren Analysten beobachtet.Das Analysehaus Independent Research hat das Kursziel für Delivery Hero von 105 auf 145 Euro angehoben, aber die Einstufung auf "Halten" belassen. Die Kapitalerhöhung deute auf eine geplante aggressive Übernahmepolitik des Lieferdienstes hin, schrieb Analyst Lars Lusebrink in einer am Freitag vorliegenden Studie. Dies sei sinnvoll, um schneller eine führende Marktstellung zu erreichen.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.