Der VW-Aufsichtsrat hat das neue Gehaltsmodell für die neun Konzernvorstände beschlossen. Sie müssen sich mit weniger zufrieden geben. Für den Vorstandsvorsitzenden gilt künftig eine Obergrenze von zehn Millionen Euro.
Volkswagen wird seine Vorstände künftig weniger großzügig behandeln. Der Aufsichtsrat hat am Freitag das neue Vergütungssystem für das Top-Management des Konzerns beschlossen. Mit den Bezügen der Vorstände geht es deutlich bergab: Das maximal mögliche Jahresgehalt des Vorstandsvorsitzenden liegt um 40 Prozent unter dem Niveau des alten Vergütungssystems: Bei zehn Millionen Euro ist künftig Schluss.
„Das neue Vergütungssystem ist stärker zukunftsorientiert“, sagte ein Konzernsprecher am Nachmittag zu der Entscheidung des Aufsichtsrates. Nicht nur für den Vorstandsvorsitzenden gibt es mit zehn Millionen Euro eine Obergrenze, ein reguläres Vorstandsmitglied muss sich künftig mit maximal 5,5 Millionen Euro bescheiden. Nach VW-Angaben können diese neuen Obergrenzen aber nur bei einer „herausragenden Unternehmensentwicklung“ erreicht werden. Ein Beispiel sei etwa ein neuer Rekord bei der Rendite.
Volkswagen reagiert mit seinem neuen Sparkurs bei den Vorstandsbezügen auch auf die jüngste Kritik aus der Politik. Besonders die SPD hatte sich Obergrenzen bei der Bezahlung von Top-Managern auf die Fahnen geschrieben. Auslöser war das Ausscheiden von VW-Vorstandsfrau Christine Hohmann-Dennhardt, die den Konzern zu Jahresbeginn nach gut zwölf Monaten auf dem Posten mit einer Abfindung von rund zwölf Millionen Euro wieder verlassen hatte.
Begonnen hatte die Diskussion um die Vorstandsgehälter von Volkswagen (VW Aktie) schon vor einem Jahr. Trotz der Dieselaffäre und dem damit verbundenen Milliardenverlust für 2015 waren an die Mitglieder des Vorstandes Boni in Millionenhöhe ausgeschüttet worden. Verantwortlich war dafür das alte, sehr stark an der Vergangenheit orientierte Vergütungssystem für den Volkswagen-Vorstand. Die Verluste aus der Dieselaffäre wurden nach der alten Rechnung nur in vergleichsweise geringem Umfang berücksichtigt.
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