Die Frankfurter Innenstadt, im Hintergrund die Skyline (Symbolbild).
Donnerstag, 17.06.2021 09:36 von | Aufrufe: 370

Commerzbank bildet Millionen-Rückstellung wegen BGH-Gebührenurteil

Die Frankfurter Innenstadt, im Hintergrund die Skyline (Symbolbild). © querbeet / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Commerzbank (Commerzbank Aktie) stellt sich auf Belastungen infolge des BGH-Urteils zu Bankgebühren ein. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) werde zu einer Rückstellung "im mittleren zweistelligen Millionenbereich" führen, die im zweiten Quartal 2021 gebucht werde, sagte die Finanzchefin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Frankfurter MDax-Konzerns , Bettina Orlopp, am Donnerstag bei einer Konferenz. Der Vorstand halte gleichwohl an der Prognose fest, im Gesamtjahr die Erträge - also die gesamten Einnahmen - im Vergleich zum Vorjahr zu steigern, sagte die Managerin.

Das Gebührenurteil des BGH hat die Branche in Aufregung versetzt. Die Karlsruher Richter hatten Ende April in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen, urteilte der BGH (Az.: XI ZR 26/20). Viele Bankkunden können nun einen Teil zu viel gezahlter Gebühren zurückfordern, nach Einschätzung der Stiftung Warentest rückwirkend bis zum 1. Januar 2018./ben/stw/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

13,155
-1,39%
Commerzbank Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Commerzbank Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News