Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Mittwoch, 08.02.2017 05:13 von | Aufrufe: 384

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Elbvertiefung

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

LEIPZIG/HAMBURG (dpa-AFX) - Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig verkündet am Donnerstag (10.00 Uhr) seine Entscheidung über die für den börsennotierten Hafenbetreiber HHLA (HHLA Aktie) extrem wichtige Elbvertiefung. Die Richter müssen darüber befinden, ob es mit Naturschutz- und Wasserrecht vereinbar ist, die Fahrrinne der Elbe zu verbreitern und zu vertiefen. Mehrere Umweltverbände hatten gegen einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss geklagt.

Senat, Reeder und Hafenwirtschaft in Hamburg stehen hinter der Elbvertiefung, damit künftig auch Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Ohne die Elbvertiefung, so die Befürchtung bei Politik und Wirtschaft, werde Hamburg im Wettbewerb auf mittlere Sicht auf den Status eines Regionalhafens zurückfallen.

Die Reeder haben in den vergangenen Jahren vor allem zwischen Europa und Asien immer größere Schiffe eingesetzt. Die weltgrößten Containerfrachter können rund 20 000 Standardcontainer (TEU) transportieren und sind 400 Meter lang und 60 Meter breit. Die Elbvertiefung, die vor 15 Jahren geplant wurde, ist noch ausgelegt auf ein Schiff mit 8500 TEU Tragfähigkeit. Mit den heutigen Containerriesen scheint aber auch eine wirtschaftliche Grenze des Größenwachstums der Schiffe erreicht.

Die Umweltschützer bezweifeln grundsätzlich die Notwendigkeit der Elbvertiefung und verweisen darauf, dass kaum ein Schiff Hamburg voll beladen ansteuert. Zudem bleibe die Entwicklung des Containerumschlags weit hinter früheren Prognosen zurück, weil sich die globalen Warenströme veränderten und der Welthandel langsamer wachse. Tatsächlich schlägt Hamburg mit rund neun Millionen TEU pro Jahr kaum mehr Container um als vor zehn Jahren. Zudem erwarten die Organisationen BUND, WWF und Nabu negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt der Unterelbe.

Das Gericht hat die Klagen eingehend geprüft und zuletzt an drei Verhandlungstagen kurz vor Weihnachten beide Seiten gehört. Die Umweltverbände werten als ihren Erfolg, dass verschiedene Auflagen und Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt in das Verfahren eingebracht wurden und die Planungsbehörden mehrfach nachbessern mussten. Die meisten Prozessbeteiligten rechnen nicht damit, dass der 7. Senat unter seinem Vorsitzenden Rüdiger Nolte die Elbvertiefung komplett stoppt, indem er den Klagen stattgibt. Weitere strenge Auflagen gelten aber als möglich./egi/DP/zb


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