BERLIN (dpa-AFX) - Bei der nachträglichen Anfechtung von Insolvenzen sind Gläubiger und betroffene Arbeitnehmer künftig besser vor finanziellen Risiken geschützt. Entsprechende Neuregelungen im Insolvenzrecht hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet. Damit wird etwa die Anfechtungsfrist in der Regel von zehn auf vier Jahre verkürzt. Erst nach Ablauf dieser Frist besteht Sicherheit für die Gläubiger, dass sie Zahlungen der Schuldner nicht mehr an den Insolvenzverwalter zurückgeben müssen. Auch Arbeitnehmer sollen in dieser Hinsicht mehr Sicherheit haben. Lohnzahlungen können in Zukunft nach einer Frist von drei Monaten grundsätzlich nicht mehr angefochten werden./ax/DP/he
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