BERLIN (dpa-AFX) - Die ab kommendem Jahr geplanten elektronischen Patientenakten sollen schrittweise zusätzliche Funktionen bekommen. Das legt ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fest, das der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft darin gespeichert werden können. Spahn sagte, die Digitalisierung im Gesundheitswesen solle bei den Patienten ankommen. Es gebe dann Akzeptanz, "wenn es im Alltag die Dinge leichter macht."
Redner der Opposition kritisierten "unausgereifte" Datenschutzregeln. So ist die Möglichkeit für Patienten, auch für jedes Dokument einzeln bestimmen zu können, welcher Arzt darauf zugreifen kann, noch nicht zum Start 2021 vorgesehen - sondern ab 2022. Grundsätzlich festgelegt ist, dass alle Versicherten ab 1. Januar 2021 von der Krankenkasse eine E-Akte zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen sollen./sam/DP/zb
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