Britische Abgeordnete sollen über Brexit-Regelung abstimmen

Dienstag, 07.02.2017 17:57 von Handelsblatt - Aufrufe: 336

Das britische Parlament soll über ein Abkommen mit der EU abstimmen dürfen, bevor es dem EU-Parlament vorgelegt wird. Im Falle einer Ablehnung werde es keine Nachverhandlungen mit der EU geben.

Das britische Parlament soll über ein Abkommen mit der EU abstimmen dürfen, bevor es dem EU-Parlament vorgelegt wird. Das sagte Brexit-Staatssekretär David Jones am Dienstag im Parlament in London. Oppositionsabgeordnete erhoffen sich von dem Zugeständnis, Einfluss auf die Brexit-Strategie der Regierung nehmen zu können. Die kündigte jedoch an, dass es im Falle einer Ablehnung durch das britische Parlament keine Nachverhandlungen mit der EU geben werde.

Die Abgeordneten des britischen Unterhauses debattieren derzeit über einen Gesetzentwurf, der Premierministerin Theresa May die Vollmacht geben soll, die Austrittsverhandlungen mit der EU einzuleiten. Die können erst beginnen, wenn London seinen EU-Austritt offiziell in Brüssel eingereicht hat. Dafür braucht May die Zustimmung des Parlaments. Das entschied das höchste britische Gericht im vergangenen Monat.

Die Verhandlungen sind auf zwei Jahre beschränkt. Kommt es dabei nicht zu einer Einigung, werden die Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU durch die Regeln des Welthandelsorganisation (WTO) geregelt. Das würde die Einführung von Zöllen bedeuten.

Am Mittwoch soll das Unterhaus abschließend über den Gesetzentwurf abstimmen, danach muss er noch dem Oberhaus vorgelegt werden. Das Gesetz soll nach dem Willen der Regierung beide Kammern bis 7. März passiert haben.

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