Blockade von illegalen Internetseiten rechtmäßig

Dienstag, 26.11.2013 12:40 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 194

Filmfans können viele Werke im Netz schauen oder herunterladen. Filmfirmen gehen immer wieder gegen illegale Anbieter vor. Gerichte könnten möglicherweise bald Internetanbieter stärker in die Pflicht nehmen.

Internetanbieter können einem EU-Gutachter zufolge zur Sperrung illegaler Webseiten verpflichtet werden. Dies gelte auch für Provider, deren Kunden auf solchen Webseiten möglicherweise Filme sehen oder herunterladen, schreibt ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen halten die Richter sich dabei an die Empfehlung ihres Gutachters.Im konkreten Fall geht es um den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel und die Webseite kino.to. Das deutsche Filmstudio Constantin Film sowie die Wega Filmproduktionsgesellschaft hatten UPC Telekabel gerichtlich verpflichten wollen, den Zugang zu kino.to für seine Kunden zu blockieren.

Zwar ist kino.to inzwischen nicht mehr online. 2011 stellte die Seite den Betrieb ein. Der Betreiber und mehrere Mitarbeiter wurden mittlerweile verurteilt, einige von ihnen zu Gefängnisstrafen. Doch selbst wenn die Website Vergangenheit ist: Auch in Zukunft werden die Gerichte „zahlreiche ähnliche Fälle“ klären müssen, schreibt der Gutachter am Europäischen Gerichtshof.Dabei sollten Filmfirmen sich zunächst unmittelbar an die Betreiber der rechtswidrigen Webseite wenden. Doch nicht immer sind die Website-Betreiber und deren Internetanbieter greifbar, oft sitzen die Anbieter außerhalb Europas. Daher können die nationalen Gerichte auch die Internetanbieter ganz normaler Nutzer zu Blockaden auffordern. Denn: „Der Rechteinhaber (darf) nicht gegenüber einer massiv seine Rechte verletzenden Website schutzlos gestellt werden“.

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