Jenes Land, dass Bitcoin ächtete wie kein zweites auf der Welt, will neue Standards setzen und öffnet sich mehr für den Bitcoin. Er gilt ab jetzt als „virtuelles Gut“, so ließen es die Ökonomen der Beijing Arbitration Commission (BAC) verlauten.
Die in Peking ansässige Non-Profit-Organisation, Beijing Arbitration Commission (BAC), hat am 30. Juli einen Bericht über die rechtliche Einordnung von Bitcoin in China veröffentlicht. Laut dem Bericht gelte Bitcoin weder als gesetzliches Zahlungsmittel, noch kann es als solches verwendet werden. Dass Bitcoin nicht den gleichen rechtlichen Status wie die offizielle Landes-Fiat-Währung des Landes hat, überrascht wenig. Doch wie die beliebte Kryptowährung dem Bericht zufolge stattdessen klassifiziert werden kann, gibt BTC-Fans Hoffnung.
Wie es aus dem aktuellen Bericht der Vermittlungsorganisation hervorgeht, gilt Bitcoin nun also offiziell als „virtuelles Gut“. Um den genauen Wortlaut zu zitieren:
Das Land erkennt Bitcoin nicht als virtuelle Währung an, sondern als virtuelles Gut. Da das Konzept der virtuellen Waren größer ist als das der virtuellen Währung, ist die Währung eine besondere Art von Gut. Bitcoin wird nicht als Währung anerkannt, aber als Gut betrachtet.
Der Artikel wurde von Wang Jin, einem Ökonomen des Komitees, verfasst. Er schreibt:
Nach dem derzeitigen Regulierungssystem gibt es immer noch Unterschiede im Verständnis von China hinsichtlich der rechtlichen Einordnung von Bitcoin.
Dies deutet wohl auf die Rechtsstreitigkeiten der vergangenen Jahre hin, die die Existenz von Bitcoin innerhalb des Landes mehrfach bedrohten.
So bezieht sich Wang in dem Bericht, hauptsächlich auf zwei Beschlüsse. Sie spiegeln laut dem Ökonomen die „aktuelle Haltung gegenüber Bitcoin” wider. Damit meint er das Bitcoin-Verbot vom 3. Dezember 2013, das Finanzinstituten des Landes Transaktionen mit der virtuellen Währung verboten hatte. Damals entwickelte die Zentralbank gemeinsam mit fünf Ministerien einen Leitfaden für den Umgang mit dem Anlageprodukt, der strenge Beschränkungen vorgesehen hatte. Das zweite Verbot folgte am 4. September 2017. Dort beschlossen sieben Ministerien, einschließlich Chinas Zentralbank das Verbot von den Initial Coin Offerings (ICO).
Trotzdem ist Bitcoin nicht vollständig verboten. Beispielsweise sind BTC-Transaktionen zwischen Einzelpersonen nicht illegal. Auch der Privatbesitz und die Verbreitung von Bitcoin verstoßen weder gegen Gesetze noch Vorschriften. Dem Ökonomen Wang zufolge, basieren die Regulierungen rund um BTC rechtlich aktuell auf folgenden drei Aspekten:
Trotz der vermeintlich sehr strikten Regulierung von Kryptowährungen, vollzog das Land im letzten Winter eine 180-Grad-Wendung. Spätestens nachdem die Nachrichtenagentur Xinhua verlauten ließ, dass Xi Jinping und die Oberen in China auf die Blockchain, die Technologie hinter BTC, setzen. So veranstalteten die Behörden in Deqing, einer Stadt in der Provinz Zhejiang, als erste im Land sogar einen internationalen Blockchain-Gipfel.
Darüber hinaus arbeitet China selbst an einer digitalen Währung, dem E-Yuan, welcher helfen soll den US-Dollar als Weltleitwährung vom Thron zu stoßen. Der E-Yuan, so heißt es aus Regierungskreisen, sei sowohl rückverfolgbar als auch verschlüsselbar. Die zugehörigen digitalen Brieftaschen (Wallets) sollen darüber hinaus je nach Bedarf ausgestaltbar sein, das erleichtere die Vermeidung von Geldwäsche. Bisher folgten erste Gehaltszahlungen über Alipay in den Bezirken Shenzhen, Suzhou, Chengdu und Xiong’an an Regierungsbeamte.
Der Beitrag China: NGO legt Report zur rechtlichen Einordnung von Bitcoin vor erschien zuerst auf BTC-ECHO.
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