BGH - Influencer müssen Beiträge nicht immer mit Werbehinweis kennzeichnen

Donnerstag, 09.09.2021 08:48 von Börse Online - Aufrufe: 84

Influencerinnen und Influencer müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dann einen klar erkennbaren Werbehinweis geben, wenn sie von fremden Unternehmen Geld erhalten. Fehlt es an einer Gegenleistung der Hersteller, handele es sich dagegen nicht um unzulässige Schleichwerbung, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag in...

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