Ein Richterhammer (Symbolbild).
Mittwoch, 13.11.2013 11:18 von | Aufrufe: 123

BGH berät über Wohnungsrenovierung

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Mittwoch erneut die Rechte und Pflichten von Mietern bei der Wohnungsrenovierung. Das Gericht will unter anderem klären, wann beim Auszug Bohr- und Dübellöcher vollständig entfernen werden müssen. Außerdem geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Mieter einen Anteil der Renovierungskosten zahlen müssen. Im konkreten Fall lebte der Mieter drei Jahre in der Wohnung. Das Gericht, das Mittwochvormittag den Fall verhandelt hat, will sein Urteil am 11. Dezember verkünden.

Der BGH hat sich in den vergangenen Jahren häufig mit den sogenannten Schönheitsreparaturen beschäftigt. Im jetzt vorliegenden Fall sollte der Ex-Mieter einer Klausel im Mietvertrag zufolge die Renovierung je nach Mietdauer und Abnutzungsgrad der Wohnung mitfinanzieren. Außerdem sollte er alle nicht zwingend notwendigen Bohr-und Dübellöcher unkenntlich verschließen und durchbohrte Kacheln fachgerecht ersetzen./din/DP/kja


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