Ein Richterhammer (Symbolbild).
Dienstag, 21.02.2017 15:19 von | Aufrufe: 571

BGH: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe./sem/DP/stb


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