VW bietet in Gerichtsverfahren vielen klagenden Kunden Vergleiche an. Doch der Konzern verlangt, dass die Kläger darüber Stillschweigen bewahren – und schweigt selbst zu Details.
Plötzlich knickte Volkswagen (VW Aktie) ein. Monatelang hatte sich Jürgen Keller (Name geändert) aus Schwaben mit dem Hersteller seines VW Sharan herumgeschlagen. Die Freude über den laut Werbung zugleich leistungsstarken wie sauberen VW-Diesel war ab September 2015 dem Verdruss gewichen. Bei Volkswagen brach die Dieselaffäre aus – Keller machte sich Sorgen, ob er seinen Sharan bald überhaupt noch lenken durfte oder er ihn bei einem drohenden Dieselfahrverbot endlos würde parken müssen. Am Gebrauchtmarkt fielen die Preise für VW-Diesel Tag für Tag.
Keller war die Sache bald so leid, dass er seinen Sharan zurückgeben wollte. Volkswagen hatte ihm schließlich ein Fahrzeug verkauft, das die Umweltvorgaben nicht einhielt. Das war vertragswidrig. Doch vor dem Landgericht zog Keller den Kürzeren. Dann ging er in Berufung. Ihm schwante ein längerer Rechtsstreit.
Doch mit einem Mal war der Spuk vorbei. „Wir möchten anfragen, ob Ihr Mandant grundsätzlich vergleichsbereit ist“, schrieb ein Anwalt von Volkswagen jüngst an den Anwalt von Keller. „Wir könnten uns vorstellen, dass Ihr Mandant ein Neufahrzeug erwirbt und sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt. Wäre dies für Ihre Mandantschaft interessant?“
Das war es gleich mehrfach. Keller konnte endlich seine Giftschleuder loswerden, wie er seinen Wagen inzwischen nannte. Und sein Anwalt sah sich in seinem Eindruck bestätigt: Kommt es vor dem Oberlandesgericht hart auf hart, knickt Volkswagen ein.
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