Bayer, Memiontec, Deutsche Telekom – Mit Standardwerten durch die Inflation

Montag, 03.01.2022 05:20 von Kapitalerhoehungen.de - Aufrufe: 1060

Als die Inflationsraten in den USA und Deutschland anfingen zu steigen, hieß es zuerst von allen Seiten, dieses Phänomen sei vorübergehender Natur. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die Experten danebengelegen haben. Die Inflation ist gekommen um zu bleiben und bringt Inflationsraten wie wir sie seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen haben. Im November lag sie in Deutschland bei 5,2%. Normalerweise wäre es die Aufgabe der EZB die Inflation zu steuern, doch der sind aufgrund der Zinsproblematik die Hände gebunden. Somit bleibt für Anleger die Frage, wie sie ihr Geld am besten schützen. Eine Möglichkeit sind Standardwerte, von denen wir heute drei genauer beleuchten.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

Kurse

26,97
-1,37%
Bayer AG Chart
21,77
+0,09%
Deutsche Telekom Chart
Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Bayer AG
HS4GWL
Ask: 0,52
Hebel: 6,04
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS4GWL,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.