Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main
Mittwoch, 16.01.2019 13:30 von | Aufrufe: 147

BaFin News: Wenn der Vorstand gehen muss

Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main CC0 (gemeinfrei)

FRANKFURT (BaFin) -

In Ausnahmesituationen kann die BaFin die Befugnisse von Organen eines Versicherungsunternehmens auf einen Sonderbeauftragten übertragen.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.01.2019)


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News