FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts, die sie der East-West Assekuranz AG (Berlin) im Jahr 2009 erteilt hatte, mit Bescheid vom 16. Februar 2017 widerrufen. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend ist.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (23.02.2017)
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