Annalena Baerbock bei der Veranstaltung
Freitag, 03.07.2020 09:10 von | Aufrufe: 314

Baerbock: Gesetz zum Kohleausstieg ist ein 'Kohleabsicherungsgesetz'

Annalena Baerbock bei der Veranstaltung "Europa im Aufbruch? Ideen für eine progressive Politik" in der Heinrich-Böll-Stiftung Berlin ©stephan-roehl

BERLIN (dpa-AFX) - Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat das Gesetz zum Kohleausstieg als unzureichend kritisiert. Es umfasse nicht den Klimaschutz, den es eigentlich in diesen Zeiten bräuchte, sagte sie am Freitag im Deutschlandfunk. Das sei bitter. "Beim Klimaschutz hat die große Koalition jetzt am Ende immer wieder Dinge verändert, die dazu führen, dass dieses Gesetz de facto ein 18 Jahre langes finanzielles Kohleabsicherungsgesetz ist."

Als Kritikpunkte nannte Baerbock etwa den Netzanschluss des Kraftwerks Datteln 4. Dieser sei "ein bisschen irrsinnig". Wer warum wie viele Gelder erhalte, werde zudem nicht offengelegt und ein Kohleausstieg im Jahr 2038 sei klimapolitisch zu spät.

Baerbock bemängelte außerdem, "dass da versteckt sehr, sehr viele Maßnahmen eingebaut sind, dass spätere Regierungen eben nicht so einfach vorzeitig aussteigen können". Konkret sprach sie etwa von einer achtjährigen Vorlauffrist für den Ausstieg. "Das sind viele kleine Fallstricke in diesem Gesetz, das erstmal richtig gut klingt, was aber in der Sache leider am Ende dazu genutzt wird, dass man den Kohleausstieg in den nächsten Jahren erschwert."

Bundestag und Bundesrat wollen am Freitag über den schrittweisen Kohleausstieg bis spätestens 2038 entscheiden. Neben dem Ausstiegsgesetz geht es dabei auch um ein Gesetz zur Strukturstärkung. Vorgesehen sind Hilfen des Bundes von insgesamt 40 Milliarden Euro, die den Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg beim Umbau ihrer Wirtschaft sowie beim Ausbau der Infrastruktur helfen sollen./rbo/DP/nas


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