STUTTGART (dpa-AFX) - In der Debatte um Diesel-Fahrverbote will das Land Baden-Württemberg höchstrichterlich klären lassen, ob der Bund den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid aufweichen kann. Man wolle gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vorgehen, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Mittwoch in Stuttgart. Der VGH hatte der Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote auferlegt und erklärt, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter verbindlich sei. Nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung sollen Fahrverbote aber in der Regel bereits dann unverhältnismäßig sein, wenn die NO2-Belastung im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet.
Damit will die große Koalition in Berlin die Folgen von Fahrverboten zur Luftreinhaltung in Städten möglichst gering halten. Mit dem jüngsten VGH-Urteil sieht sich Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in seiner Haltung bestätigt, dass das EU-Recht eine unmittelbare Gültigkeit habe: "Auf dieses Risiko habe ich immer hingewiesen." Sein Sprecher sagte, man wolle nun in der letzten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, klären lassen, ob die Regelungen des Bundes gegen EU-Recht verstoßen oder nicht. Der Bundesgeschäftsführer der Deutsche Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, wertete das VGH-Urteil als "Ohrfeige für die Bundesregierung".
In Reutlingen betrug der NO2-Wert im vergangenen Jahr 53 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Stadt wolle zu Unrecht auf Diesel-Fahrverbote verzichten, so die VGH-Richter. Das Ziel, den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmemter schnellstmöglich zu erreichen, dürfe nicht mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung des Bundes relativiert werden (Az.: 10 S1977/18). In Stuttgart gelten bereits seit dem Jahresbeginn grundsätzlich Fahrverbote für Diesel-Autos der Euronorm 4 und schlechter. Die grün-schwarze Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sie erlassen, nachdem sie gerichtlich dazu gezwungen worden war./bg/DP/fba
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