Der Betreiber der Foto-App will an die New Yorker Börse. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sieht Parallelen zu einem Börsengang, bei dem Anleger deutliche Verluste eingefahren haben.
Für viele Smartphone-Nutzer ist Snapchat ein Muss. Mit der Foto-App können Nachrichten verschickt werden, die sich kurz darauf selbst zerstören. Vor allem Jugendliche haben großen Spaß daran, sich jede Menge lustige Bilder zu senden.
„Unsere Produkte ermöglichen es den Menschen, sich auszudrücken, den Moment zu leben, über die Welt zu lernen und zusammen Spaß zu haben“, wirbt der Betreiber der App. Nun will Snap an die New Yorker Börse gehen. Bei einer ersten Aktienplatzierung sollen umgerechnet etwa 2,8 Milliarden Euro zusammenkommen. Doch Anlegerschützer warnen.
„Wir sehen diesen Börsengang durchaus skeptisch. Neben der sehr hohen Bewertung des Unternehmens von rund 21,5 Milliarden Euro, kommt hinzu, dass wohl nur stimmrechtslose Aktien an den Markt kommen werden“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Die Neuaktionäre dürfen zwar ihr Geld geben, Einfluss sollen sie aber nicht bekommen.“ Auch nach dem Börsengang werden der Gründer und Chef Evan Spiegel sowie der Technologie-Vorstand Robert Murphy praktisch das alleinige Sagen haben.
Seine Kritik begründet Tüngler mit einem Vergleich: Der im Deutschen Aktienindex (Dax) notierte Markenartikler Beiersdorf (Beiersdorf Aktie) wird aktuell mit knapp 21 Milliarden Euro bewertet. Das Unternehmen setzte 2016 etwa 6,7 Milliarden Euro um und erwirtschaftete einen Gewinn vor Steuern von knapp 970 Millionen Euro.
Snapchat wiederum wies für das Geschäftsjahr 2016 bei einem Umsatz von umgerechnet gut 375 Millionen Euro einen Verlust von mehr als 480 Millionen Euro aus. Die Bewertung des Snap-Konzerns entspräche damit dem 57-fachen des Umsatzes, während Beiersdorf nur auf das Dreifache kommt.
Das Wachstum schwächt sich ab
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