LONDON/NEW YORK (dpa-AFX) - Eine Übernahmeofferte des US-Lebensmittelherstellers Kraft Heinz
Die in London notierten Unilever-Anteile schnellten bis auf 3824 Pence nach oben und markierten damit zeitweise ein Rekordhoch. Zuletzt gewannen sie rund 12 Prozent auf 3750 Pence. Für die im Eurostoxx und an der Börse in Amsterdam notierten Unilever-Papiere ging es mit mehr als 11 Prozent bis über 44 Euro nach oben. Die Kraft-Heinz-Papiere gewannen vorbörslich fast 6 Prozent - während Mondelez um knapp 6 Prozent absackten.
VIELLEICHT EINE DER GRÖSSTEN FUSIONEN
Marktbeobachter verwiesen darauf, dass Kraft Heinz laut Medienberichten unlängst erst wieder Interesse angemeldet habe, Mondelez wieder zurückzukaufen. Dies dürfte nun schwierig werden und entsprechend sacke der Mondelez-Kurs ab. Mondelez mit Marken wie Milka, Toblerone und Tuc war erst 2011 von Kraft abgespalten worden. Treiber hinter der Wiedervereinigung sollte die Investmentfirma 3G des brasilianischen Multi-Milliardärs Jorge Paulo Lemann sein, wie das Schweizer Wirtschaftsmagazin "Bilanz" im Dezember vergangenen Jahres berichtet hatte.
Unilever sei ein 100-Milliarden-Pfund-Schwergewicht und daher wäre dies eine der größten Zusammenschlüsse überhaupt, kommentierte nun Marktanalyst Neil Wilson von ETX Capital in einer ersten Reaktion. Nachdem Unilever die Offerte zunächst abgelehnt habe, hält Wilson eine Aufstockung des Angebots für durchaus wahrscheinlich. Die Taschen von Kraft-Heinz-Investor Warren Buffet seien tief, so der Experte./ajx/fbr
Kurzfristig positionieren in Kraft Heinz Company | ||
ME8XBK
| Ask: 0,37 | Hebel: 19,39 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
MB8UN3
| Ask: 0,87 | Hebel: 4,44 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.