FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken zugunsten von Deutz (Deutz Aktie) hat den Aktien am Mittwochvormittag wieder knapp über die Marke von 6 Euro verholfen. In der Spitze legten die Papiere des Motorenbauers um 3,2 Prozent zu, nachdem sie am Morgen noch auf einen Tiefststand seit März 2017 gefallen waren.
Auf Eilantrag der Kölner wurde die Neue Halberg Guss GmbH (NHG) zur sofortigen Wiederaufnahme der vertragsgemäßen Belieferung mit Gussteilen verpflichtet. Deutz-Chef Frank Hiller freute sich, dass damit nun wieder Planungssicherheit hergestellt sei.
NHG hatte die Belieferung laut Deutz von signifikanten Preiserhöhungen, Einmalzahlungen im Millionenbereich sowie festen Abnahmeverpflichtungen abhängig gemacht. Die Kölner sahen dafür keine vertragliche Grundlage und stellten daher einen Antrag auf einstweilige Verfügung.
Bereits im Sommer hatte Deutz schwer unter einem Streik bei NHG gelitten. Nach dessen Aussetzung hob man die Gewinnprognose an./ag/fba
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