Airlines reagieren auf ausgesetztes Einreiseverbot

Samstag, 04.02.2017 02:09 von Handelsblatt - Aufrufe: 210

Ein US-Richter kippt das Einreiseverbot für Menschen aus sieben vorwiegend muslimischen Ländern. Das Weiße Haus will dagegen vorgehen. Die Airlines befördern derweil erste Passagiere aus den betroffenen Ländern wieder.

Nach der vorläufigen Aussetzung des umstrittenen Einreiseverbots befördern erste Fluggesellschaften wieder Passagiere aus den sieben betroffenen muslimischen Ländern in die USA. Die Lufthansa (Lufthansa Aktie) teilte am Samstag in Frankfurt mit, derzeit seien alle Passagiere mit gültigen Reisedokumenten auf allen Flügen der Gesellschaft in die USA flugberechtigt. Auch Air France, Iberia und Qatar Airways kündigten an, wieder Staatsbürger aus Syrien, dem Iran, Irak, Libyen, Somalia, dem Sudan und dem Jemen mit gültigen Visa (Visa Aktie) in die USA zu fliegen.

Ein US-Bundesrichter in Seattle hat den von Präsident Donald Trump verfügten Einreisebann für Menschen aus sieben überwiegend muslimischen Ländern vorläufig gestoppt. Dies gelte landesweit und ab sofort, teilte Richter James Robert am Freitag mit. Das Weiße Haus ließ nur wenige Stunden mit einer Reaktion auf sich warten und bezeichnete die Entscheidung zunächst als „empörend“, doch dann kam eine Korrektur.

Eine zweite Mitteilung des Weißen Hauses nahm das Wort heraus. Es erklärte, so schnell wie möglich gegen die Entscheidung vorzugehen. Das verfügte Migrationsdekret sei rechtmäßig und angemessen, sagte Sprecher Sean Spicer. „Die Anordnung des Präsidenten beabsichtigt, die Heimat zu schützen und er hat die verfassungsrechtliche Autorität und Verantwortung, die amerikanische Bevölkerung zu schützen.“

Der Generalstaatsanwalt von Washington, Bob Ferguson, erklärte hingegen, der Richterspruch beende das verfassungswidrige und unrechtmäßige Dekret. Er hatte die Klage gegen die Anordnung für den Staat Washington geführt und argumentiert, sie schade Bewohnern und stelle praktisch ein Mandat zur Diskriminierung dar. Minnesota beteiligte sich im Laufe der Woche an dem Einspruch.

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