DGAP-Ad-hoc: Pironet AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out Pironet AG: CANCOM SE stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Pironet AG 22.08.2018 / 12:31 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Pironet AG Köln 22.08.2018 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Pironet AG: CANCOM SE stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Pironet AG Die CANCOM SE hat heute der Pironet AG mitgeteilt, dass ihr Aktien der Pironet AG in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals gehören. Die CANCOM SE hat gleichzeitig das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der Pironet AG gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die CANCOM SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Höhe der von der CANCOM SE festzulegenden Barabfindung wird diese der Pironet AG zu gegebener Zeit gesondert mitteilen und im Anschluss von der Pironet AG veröffentlicht werden. Die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Pironet AG soll voraussichtlich im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Pironet AG erfolgen. Mitteilendes Unternehmen: Pironet AG, Von-der-Wettern-Straße 27, 51149 Köln ISIN DE0006916406, Hamburger Börse Mitteilende Person: Stefan Schröder, Director Finance CANCOM Pironet AG & Co. KG +49 (0)2203 93530 1411 sschroeder@cancom-pironet.de 22.08.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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