Ad hoc: Pearl Gold AG: Insolvenzverwalter

Mittwoch, 21.12.2016 11:50 von DGAP - Aufrufe: 845

DGAP-Ad-hoc: Pearl Gold AG / Schlagwort(e): Insolvenz Pearl Gold AG: Insolvenzverwalter 21.12.2016 / 11:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Insolvenzverwalter der PEARL GOLD AG (Schuldnerin) informiert, dass das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main, mit Beschluss vom 14.10.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Fabio Algari, Bleichstr. 2-4, 60313 Frankfurt am Main, zum Insolvenzverwalter bestellt hat. Zudem erging ergänzend folgender Beschluss: Beschluss vom 14.10.2016 In dem Insolvenzverfahren PEARL GOLD AG, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84285), vertreten durch: Michael Reza Pacha, (Vorstand), wird am Dienstag, 24.01.2017, 10:15 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main vor dem Insolvenzgericht eine Gläubigerversammlung mit folgenden Inhalt abgehalten: - Wahl eines anderen Insolvenzverwalters § 57 InsO - Wahl eines Gläubigerausschusses - Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) - Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens - Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO) - gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonderes Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten - zur Prüfung der angemeldeten Forderung. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, zweifach unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und gegebenenfalls weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen bis zum 13.12.2016 anzumelden. Hinweis: Gläubiger festgestellter Forderungen werden grundsätzlich nicht benachrichtigt. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Dem Insolvenzverwalter ist auch mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldete Forderung an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden, § 28 Abs. 2 InsO. Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Zur Hinterlegungsbank wird bestimmt: Commerzbank AG Leopold Rechtspflegerin Ausgefertigt Frankfurt am Main, den 20.10.2016
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21.12.2016 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Pearl Gold AG Neue Mainzer Straße 28 60311 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0) 69 971097 555 Fax: +49 (0) 69 971097 202 E-Mail: info@pearlgoldag.com Internet: www.pearlgoldag.com ISIN: DE000A0AFGF3 WKN: A0AFGF Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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