Ad hoc: Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet über Bußgeldhöhe im deutschen Kartell-verfahren

Donnerstag, 12.10.2017 11:50 von DGAP - Aufrufe: 617

DGAP-Ad-hoc: A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet über Bußgeldhöhe im deutschen Kartell-verfahren 12.10.2017 / 11:44 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2014 Bußgeldbescheide gegen die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens erlassen. Das seinerzeit festgesetzte Bußgeld gegen die A.S. Création Tapeten AG belief sich auf 10,0 Mio. EUR und die Bußgelder gegen die betroffenen Personen auf insgesamt 0,5 Mio. EUR. Im März 2014 hatten die A.S. Création Tapeten AG sowie die betroffenen Personen Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide eingelegt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute das Urteil in dem Berufungsverfahren verkündet und das von der A.S. Création Tapeten AG zu zahlende Bußgeld auf 13,0 Mio. EUR erhöht und die Bußgelder für die betroffenen Personen auf insgesamt 0,9 Mio. EUR festgesetzt. Die A.S. Création Tapeten AG hatte im Hinblick auf eine bestmögliche Verteidigung gegen die Bußgeldbescheide -mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 3. Mai 2013 - die betroffenen Personen von Bußgeldzahlungen in diesem Verfahren freigestellt, so dass der gesamte Betrag aus dem Kartellverfahren in Höhe von 13,9 Mio. EUR vom Unternehmen zu tragen ist.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts kann Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Anträge und Begründung müssten innerhalb eines Monats ab Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird die A.S. Création Tapeten AG einen Aufwand und Liquiditätsabfluss in Höhe von 11,9 Mio. EUR verzeichnen, da das Unternehmen im Jahresabschluss 2013 lediglich eine Rückstellung in Höhe von 2,0 Mio. EUR gebildet und im Jahr 2014 diesen Betrag aus kaufmännischen Erwägungen, um eine Verzinsungspflicht eines möglichen Bußgelds zu vermeiden, bereits an die Behörde gezahlt hatte.

Mit diesem Urteil ist der für A.S. Création ungünstige Fall eingetreten, dass die jetzt seitens des Oberlandesgerichts Düsseldorf festgesetzten Bußgelder höher ausfallen als diejenigen, die das Bundeskartellamt ursprünglich gefordert hatte.

Der Vorstand erachtet die nunmehr festgesetzten Bußgelder als unverhältnismäßig hoch und im Hinblick auf die vom Unternehmen in dem Verfahren vorgetragenen Argumente sowie das Ergebnis der gerichtlichen Beweisaufnahme für nicht sachgerecht. Er wird daher nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung gemeinsam mit den Rechtsberatern des Unternehmens prüfen, ob gegen das Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt werden soll.

Gummersbach, den 12. Oktober 2017

A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand

Kontakt: Maik Krämer Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen und Controlling Südstr. 47 D-51645 Gummersbach Telefon +49-2261-542 387 Fax +49-2261-542 304 E-Mail: m.kraemer@as-creation.de

12.10.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG
Südstraße 47
51645 Gummersbach
Deutschland
Telefon: +49 22 61 54 2-0
Fax: +49 22 61 54 2-3 04
E-Mail: investor@as-creation.de
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