Ad hoc: MAX Automation SE: Die Gesellschaft sieht die von einem Aktionär behaupteten Schadensersatzansprüche gegen aktuelle und ehemalige Organmitglieder als nicht bestehend an

Freitag, 06.12.2019 10:10 von DGAP - Aufrufe: 1268

DGAP-Ad-hoc: MAX Automation SE / Schlagwort(e): Sonstiges MAX Automation SE: Die Gesellschaft sieht die von einem Aktionär behaupteten Schadensersatzansprüche gegen aktuelle und ehemalige Organmitglieder als nicht bestehend an 06.12.2019 / 10:06 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


AD HOC MITTEILUNG (GEMÄß § 17 MAR)

MAX Automation SE: Die Gesellschaft sieht die von einem Aktionär behaupteten Schadensersatzansprüche gegen aktuelle und ehemalige Organmitglieder als nicht bestehend an

Düsseldorf, 6. Dezember 2019 - Die MAX Automation SE hat die von einem Aktionär behaupteten Schadensersatzansprüche in Höhe von mindestens EUR 40 Millionen gegen alle Mitglieder des Verwaltungsrats und gegen mehrere ehemalige Organmitglieder der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb der AIM-Gruppe durch die damalige M.A.X. Automation AG von der Günther-Gruppe im Jahr 2013 geprüft (siehe Meldung vom 8. Oktober 2019). Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, dass keine derartigen Schadensersatzansprüche bestehen, und wird die behaupteten Schadensersatzansprüche deshalb nicht verfolgen.

Kontakt: Katja Redweik Leitung Unternehmensentwicklung/IR MAX Automation SE Tel.: +49 - 211 - 9099 144 katja.redweik@maxautomation.com www.maxautomation.com

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Kontakt: MAX Automation SE, Breite Straße 29-31, D-40213 Düsseldorf Tel.: +49-211-90 99 1 - 0

06.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: MAX Automation SE
Breite Straße 29-31
40213 Düsseldorf
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