Ad hoc: Mainova AG: Ergebnis Spruchverfahren

Freitag, 19.12.2014 13:35 von DGAP - Aufrufe: 523

Mainova AG / Schlagwort(e): Dividende 19.12.2014 13:34 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren Gewinnabführungsvertrag Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute seine rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den 2001 zwischen der Mainova Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH geschlossenen Gewinnabführungsvertrag verkündet. Das OLG Frankfurt am Main hat die von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH angebotene Barabfindung von EUR 172,00 je Aktie bestätigt; der von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu zahlende jährliche Ausgleich wurde auf EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie festgelegt. Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist rechtskräftig. Das OLG Frankfurt hat damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2012 revidiert und Barabfindung und Ausgleich gegenüber der Entscheidung des Landgerichts deutlich reduziert; das Landgericht Frankfurt am Main hatte noch eine Barabfindung von EUR 220,52 je Aktie und die Ausgleichszahlung auf jährlich EUR 18,25 brutto (vor typisierter Ertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie festgesetzt. Gegenüber den ursprünglich im Gewinnabführungsvertrag festgelegten Werten hat das OLG lediglich die Ausgleichszahlung erhöht. Diese hatte EUR 9,48 je Aktie betragen, allerdings ohne dass von diesem Betrag noch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag abzuziehen waren; der Gewinnabführungsvertrag war noch vor der sog. Ytong-Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 21. Juli 2003, Az. II ZB 17/01), geschlossen worden. Die angebotene Barabfindung hatte bereits ursprünglich EUR 172,00 betragen. Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG Frankfurt im Bundesanzeiger angenommen werden. 19.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: Mainova AG Solmsstraße 38 60486 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: 069 - 213 - 83021 Fax: 069 - 213 - 83020 E-Mail: s.schlink@mainova.de Internet: www.mainova.de ISIN: DE0006553464, DE0006553407 WKN: 655346, 655340 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse

338,00
+4,97%
Mainova Chart