Ad hoc: KPS AG: KPS AG verschiebt ordentliche Hauptversammlung

Montag, 16.03.2020 08:35 von DGAP - Aufrufe: 745

DGAP-Ad-hoc: KPS AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung KPS AG: KPS AG verschiebt ordentliche Hauptversammlung 16.03.2020 / 08:32 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Der Vorstand der KPS AG hat am heutigen Tag im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die für Freitag, 20. März 2020, um 11:00 (MEZ) anberaumte ordentliche Hauptversammlung der KPS AG aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt unter Beachtung der 8-Monatsfrist nach § 120 Abs. 1 Satz 1 AktG zu verschieben. Damit verbunden ist unvermeidbar eine entsprechende zeitliche Verschiebung des Gewinnverwendungsbeschlusses und der Dividendenauszahlung. Die ordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich in der zweiten Mai-Hälfte 2020 stattfinden. Hierzu wird unter Beachtung der gesetzlichen Form- und Fristvorschriften gesondert eingeladen. Das Robert-Koch-Institut und die zuständigen Gesundheitsbehörden in Deutschland gehen davon aus, dass in den kommenden Wochen die Infektionen nochmals signifikant zunehmen werden. Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der beteiligten Dienstleister haben für die KPS AG oberste Priorität. Der Vorstand Unterföhring, 16.3.2020 Kontakt: KPS AG Beta-Str. 10h 85774 Unterföhring Deutschland 089 / 35631-0 ir@kps.com

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