Ad hoc: Intertainment AG: Amtsgericht Frankfurt reduziert Bußgeldbescheid gegen Intertainment

Montag, 04.05.2020 19:25 von DGAP - Aufrufe: 937

DGAP-Ad-hoc: Intertainment AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache Intertainment AG: Amtsgericht Frankfurt reduziert Bußgeldbescheid gegen Intertainment 04.05.2020 / 19:20 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 04. Mai 2020 - Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2019 erlassenen Bußgeldbescheid von 150.000 Euro zuzüglich Verfahrenskosten gegen die Intertainment AG auf 50.000 Euro zuzüglich Verfahrenskosten reduziert. Der Bußgeldbescheid der BaFin bezog sich auf eine unterlassene Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung für den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015, eine nicht fristgerecht veröffentlichte Hinweisbekanntmachung für den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie auf den nicht rechtzeitig veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016. Intertainment hatte gegen den Bescheid der BaFin Einspruch eingelegt. Diese hatte den Einspruch Mitte März 2020 abgelehnt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main übersandt. Die Intertainment AG wird die Entscheidung des Amtsgerichts akzeptieren. Kontakt: INTERTAINMENT AG Felix Petri Vorstand Bahnhofstr. 30 82340 Feldafing Tel.: +49 (0)89 216 99- 0 investor@intertainment.de

04.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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