Ad hoc: GK Software SE: Gerichtliche Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds als Vorsitzender des Aufsichtsrats - Herr Dr. Philip Reimann soll gerichtlich als neues Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats bestellt werden.

Dienstag, 24.03.2020 17:00 von DGAP - Aufrufe: 490

DGAP-Ad-hoc: GK Software SE / Schlagwort(e): Personalie GK Software SE: Gerichtliche Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds als Vorsitzender des Aufsichtsrats - Herr Dr. Philip Reimann soll gerichtlich als neues Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats bestellt werden. 24.03.2020 / 16:59 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der GK Software SE hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Philip Reimann, Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg, als neues Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesellschaft beim Amtsgericht Chemnitz zu beantragen. Herr Dr. Philip Reimann soll sowohl gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrates als auch zugleich zu dessen Vorsitzenden bestimmt werden.

Die Beantragung der gerichtlichen Bestellung von Herrn Dr. Philip Reimann erfolgt vor dem Hintergrund, dass das bisherige Mitglied des Aufsichtsrates, der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Uwe Ludwig, sein Amt aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf des 11. März 2020 niederlegen musste und der Aufsichtsrat seither nicht ordnungsgemäß besetzt ist.

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