Ad hoc: EASY SOFTWARE AG: Rechtskräftiges Urteil im Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Organmitglieder

Freitag, 30.10.2020 15:30 von DGAP - Aufrufe: 1453

DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache EASY SOFTWARE AG: Rechtskräftiges Urteil im Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Organmitglieder 30.10.2020 / 15:27 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mülheim an der Ruhr, 30. Oktober 2020 - In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf über Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihren ehemaligen Vorstandssprecher Gereon Neuhaus und ihren ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex „sbr" haben die Beklagten kurz vor dem heutigen Verkündungstermin ihre Berufungen zurückgenommen. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Duisburg vom 29. April 2019 rechtskräftig, mit welchem Herr Neuhaus und Herr Wagner als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 1.022.676,03 nebst Zinsen sowie der Beklagte Gereon Neuhaus darüber hinaus zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von weiteren insgesamt EUR 414.452,05 nebst Zinsen verurteilt wurden (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 30 April 2019). Nach überschlägiger Berechnung akkumulieren sich die Zinsen auf rund EUR 280.000. Das weitere Schadensersatzverfahren der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex „ScanOptic" ist noch rechtshängig. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand Kontakt: Oliver Krautscheid

30.10.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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Fax: +49(0) 208 450 16-90
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