Ad hoc: Deutsche Lufthansa AG: Wirtschaftsstabilisierungsfonds stimmt dem Lufthansa Stabilisierungspaket zu

Montag, 25.05.2020 16:45 von DGAP - Aufrufe: 1215

DGAP-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e): Finanzierung Deutsche Lufthansa AG: Wirtschaftsstabilisierungsfonds stimmt dem Lufthansa Stabilisierungspaket zu 25.05.2020 / 16:39 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

Die Deutsche Lufthansa AG ist vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesrepublik Deutschland informiert worden, dass der WSF dem Stabilisierungspaket für das Unternehmen zugestimmt hat. Auch der Vorstand befürwortet das Paket.

Das Paket sieht Stabilisierungsmaßnahmen und Kredite von bis zu 9 Milliarden Euro vor.

Der WSF wird Stille Einlagen von insgesamt bis zu 5,7 Milliarden Euro in das Vermögen der Deutsche Lufthansa AG leisten. Davon werden ca. 4,7 Milliarden Euro im Sinne der Vorschriften des HGB und der IFRS als Eigenkapital eingestuft. In dieser Höhe ist die Stille Einlage unbefristet und kann vom Unternehmen ganz oder in Teilen gekündigt werden. Die Vergütung der Stillen Einlagen beträgt gemäß des abgestimmten Konzepts 4% für die Jahre 2020 und 2021. In den folgenden Jahren steigt die Vergütung bis auf 9,5% im Jahr 2027 an.

Außerdem wird der WSF im Wege einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnen, um eine Beteiligung von 20% am Grundkapital der Deutsche Lufthansa AG aufzubauen. Der Bezugspreis soll 2,56 Euro je Aktie betragen, so dass sich die Bareinlage auf rund 300 Mio. Euro beläuft. Der WSF kann außerdem seinen Anteil am Grundkapital im Falle einer Übernahme der Gesellschaft auf 25% plus eine Aktie erhöhen.

Darüber hinaus kann ein weiterer Teil der Stillen Einlage bei Nichtzahlung der Vergütung durch die Gesellschaft frühestens ab den Jahren 2024 und 2026 in eine weitere Aktienbeteiligung von jeweils 5% am Grundkapital gewandelt werden. Die zweite Wandelungsmöglichkeit gilt jedoch nur, soweit der WSF nicht zuvor bereits seinen Anteil im Rahmen des vorstehend genannten Übernahmefalls erhöht hat. Eine Wandlung ist ferner auch zum Verwässerungsschutz möglich. Unter der Voraussetzung der vollen Rückzahlung der Stillen Einlagen durch das Unternehmen sowie eines Mindestveräußerungspreises von 2,56 Euro je Aktie zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 12%, verpflichtet sich der WSF jedoch zum vollständigen Verkauf seines Aktienbesitzes bis zum 31. Dezember 2023 zum Marktpreis.

Schließlich werden die Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt durch eine syndizierte Kreditfazilität in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro unter Beteiligung der KfW und privater Banken mit einer Laufzeit von drei Jahren. Diese Fazilität steht noch unter Gremienvorbehalt.

Auflagen betreffen insbesondere den Verzicht auf künftige Dividendenzahlungen und Beschränkungen der Managementvergütung. Außerdem sollen zwei Sitze im Aufsichtsrat in Abstimmung mit der Bundesregierung besetzt werden, wovon ein Aufsichtsrat Mitglied des Prüfungsausschusses werden soll. Außer im Übernahmefall verpflichtet sich der WSF, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung bei den üblichen Beschlüssen ordentlicher Hauptversammlungen nicht auszuüben.

Das Stabilisierungspaket bedarf noch der finalen Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Beide Gremien werden kurzfristig zur Beschlussfassung über das Stabilisierungspaket zusammenkommen. Die Kapitalmaßnahmen hängen von der Zustimmung einer außerordentlichen Hauptversammlung ab.

Das Stabilisierungspaket steht schließlich unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission und etwaiger wettbewerblicher Auflagen. Verantwortlich: Dennis Weber, Leiter Investor Relations, Telefon 069 / 696 28000


25.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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