Ad hoc: Commerzbank legt Bedingungen für Kapitalerhöhung zur vollständigen Rückzahlung der Stillen Einlagen von SoFFin und Allianz fest - Bezugsfrist startet am 15. Mai 2013

Dienstag, 14.05.2013 07:55 von DGAP - Aufrufe: 1149

Commerzbank AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 14.05.2013 07:45 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DIESE AD-HOC-MITTEILUNG BZW. DIE IN DIESER AD-HOC-MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT. Die Commerzbank beginnt mit der Umsetzung der beschlossenen Kapitalerhöhung zur kompletten und vorzeitigen Rückzahlung der Stillen Einlagen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) sowie der Allianz. Hierfür hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis sowie die weiteren Einzelheiten zur Durchführung der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht festgelegt. Angestrebt wird ein Bruttoemissionserlös von rund 2,5 Milliarden Euro. Dieser soll dazu verwendet werden, die Stillen Einlagen des SoFFin in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro sowie der Allianz in Höhe von 750 Millionen Euro zurückzuführen. Insgesamt gibt die Commerzbank 555.555.556 neue Aktien aus, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 voll gewinnanteilberechtigt sind. Der Bezugspreis der neuen Aktien beträgt 4,50 Euro je Aktie. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 21 zu 20 angeboten. Das bedeutet, 21 ausstehende Aktien berechtigen zum Bezug von 20 neuen Aktien. Hinsichtlich einer Aktienspitze von 363.761 neuen Aktien ist das Bezugsrecht ausgeschlossen. Die Bezugsfrist wird vom 15. Mai 2013 bis einschließlich 28. Mai 2013 laufen. Vom 15. Mai 2013 bis zum 24. Mai 2013 werden die Bezugsrechte im regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt Spezialist; WKN CBKBZR) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 29. Mai 2013 in den Börsenhandel einbezogen werden. Die das Angebot begleitenden Konsortialbanken haben sich verpflichtet, diejenigen Aktien, die nicht auf die Bezugsrechte des SoFFin entfallen, unter marktüblichen Bedingungen komplett zu übernehmen und so den angestrebten Emissionserlös zu garantieren. Das Bankenkonsortium wird von den Globalen Koordinatoren und Joint Bookrunnern Commerzbank und Deutsche Bank sowie den Joint Bookrunnern Citi und HSBC geführt. **** Disclaimer Diese Ad-hoc-Mitteilung dient Informationszwecken und stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EG dar. Ein Angebot wird ausschließlich auf Basis eines von der COMMERZBANK AG im Zusammenhang mit diesem Angebot zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen. Vorbehaltlich der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird ein solcher Wertpapierprospekt bei der COMMERZBANK AG (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main) und auf der Webseite der COMMERZBANK AG unter www.commerzbank.com kostenfrei erhältlich sein. Die Wertpapiere werden ausschließlich auf Grundlage des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Prospekts angeboten. Diese Ad-hoc-Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der 'Securities Act') oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Hierin erwähnte Wertpapiere der COMMERZBANK AG sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates registriert und dürfen daher nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn sie werden gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht Gegenstand dieser Gesetze ist, angeboten und verkauft. Die COMMERZBANK AG beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Diese Ad-hoc-Mitteilung ist nur gerichtet an (I) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (II) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in derzeit gültiger Fassung (die 'Verordnung') fallen oder (III) 'high net worth companies' und andere Personen, die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung erfasst sind und an die sie rechtmäßig gerichtet werden kann (alle solche Personen im Folgenden 'Relevante Personen' genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht aufgrund dieser Ad-hoc-Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Ad-hoc-Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. Diese Ad-hoc-Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung betreffen die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungskosten und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, in Polen, im sonstigen Europa und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, insbesondere die Reduzierung des Public Finance-Portfolios im Segment Privatkunden, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Ad-hoc-Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen periodisch auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Ad-hoc- Mitteilung eintreten. Kontakt: Commerzbank AG Pressestelle Tel.: +49 69 136 - 22830 Email: pressestelle@commerzbank.com 14.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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