Ad hoc: Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen

Donnerstag, 16.09.2021 12:03 von DGAP - Aufrufe: 954

DGAP-Ad-hoc: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen 16.09.2021 / 12:03 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG UNZULÄSSIG WÄRE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen Die Geschäftsführung der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals beschlossen.

Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 92.000.000,00 soll durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) ("Neue Aktien") um EUR 18.396.220,00 auf EUR 110.396.220,00 gegen Bareinlagen erhöht werden ("Kapitalerhöhung"). Die Neuen Aktien werden über eine Gewinnberechtigung ab dem 1. Juli 2020 verfügen.

Die Neuen Aktien sollen den bestehenden Kommanditaktionären - vorbehaltlich der Billigung eines Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des Wertpapierprospekts - im Wege des mittelbaren Bezugsrechts während der voraussichtlich vom 20. September 2021 bis zum 4. Oktober 2021 (einschließlich) laufenden Bezugsfrist angeboten werden. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 17. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt EUR 4,70 ("Bezugspreis"). Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt. Das bedeutet, dass fünf bestehende Aktien zum Bezug einer Neuen Aktie zum Bezugspreis berechtigen. Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von etwa EUR 86,5 Mio.

Bestimmte bestehende Kommanditaktionäre und Investoren haben sich gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, ihre Bezugsrechte in einem bestimmten Umfang auszuüben und/oder Neue Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, bis zu einer jeweils festgelegten Höchstzahl zu erwerben. Insgesamt hat die Gesellschaft verbindliche Festbezugs- bzw. Verpflichtungsvereinbarungen für bis zu 2.498.360 Neue Aktien erhalten, auf die Bruttoemissionserlöse in Höhe von bis zu ca. EUR 11,7 Mio. entfallen.

Neue Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, sollen ausgewählten, qualifizierten Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen angeboten werden. Jegliche Neuen Aktien, mit Ausnahme der Neuen Aktien, die aufgrund von Festbezugs- und Verpflichtungsvereinbarungen zu erwerben sind, und der Neuen Aktien, die anderweitig im Rahmen der Privatplatzierung platziert werden, werden von der Emissionsbank mit einer festen Übernahmeverpflichtung zu einem dem Bezugspreis entsprechenden Preis erworben.

Die Bezugsrechte (ISIN DE000A3E5DT0 / WKN A3E 5DT) für die Neuen Aktien werden - vorbehaltlich der Billigung und der Veröffentlichung des gebilligten Wertpapierprospekts - in der Zeit vom 21. September 2021 bis einschließlich 30. September 2021 (bis zur jeweiligen Schlussauktion für Bezugsrechte) im regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt Specialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

Die bestehenden Aktien der Gesellschaft werden ab dem 20. September 2021 "ex Bezugsrecht" notieren. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird für den 7. Oktober 2021 erwartet. Der Handel der Neuen Aktien wird voraussichtlich am 8. Oktober 2021 beginnen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung zur Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten sowie als Ausgleich für etwaige Verluste, die sich aus Auswirkungen von derzeit unerwarteten weiteren COVID-19-bezogenen Maßnahmen oder Restriktionen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und Schwankungen der Liquidität während des laufenden Geschäftsjahres ergeben, und für Investitionen in die Lizenzspielermannschaft zu verwenden.  

Wichtige Hinweise

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot der Aktien der Gesellschaft in Deutschland wird ausschließlich auf der Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigenden Wertpapierprospekts erfolgen. Eine Entscheidung über den Kauf der Aktien der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des gebilligten Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt wird auf der Internetseite der Gesellschaft (https://aktie.bvb.de) im Bereich "BVB Aktie" kostenlos verfügbar sein.

In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme Deutschlands ist diese Veröffentlichung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist ("Prospektverordnung") sind.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung ("Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen, oder andere Personen, denen sie ansonsten rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die Aktien der Gesellschaft stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Aktien wird nur mit relevanten Personen getroffen. Jede Person, die keine relevante Person ist, darf auf der Grundlage dieser Materialien oder ihres Inhalts nicht handeln oder sich auf diese darauf verlassen.

Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht zum Kauf angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungserfordernissen des Securities Act befreit. Ein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten findet nicht statt.

Die Emissionsbank handelt ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst im Zusammenhang mit dem Angebot von Aktien der Gesellschaft ("Angebot"). Im Zusammenhang mit dem Angebot wird die Emissionsbank niemanden sonst als seinen Klienten betrachten und ist abgesehen von der Gesellschaft niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den Schutz zu bieten, den er seinen Klienten bietet, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Themen zu gewähren.

Bestimmte in dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Informationen des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind; weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben und dass weder die Gesellschaft noch die Emissionsbank irgendeine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder solche Aussagen an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Dortmund, den 16. September 2021 Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH Kontakt: Dr. Robin Steden Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations

16.09.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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