Ad hoc: BaFin hebt Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen auf

Mittwoch, 03.06.2020 18:40 von DGAP - Aufrufe: 673

DGAP-Ad-hoc: vPE WertpapierhandelsBank AG / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung/Zulassungsgenehmigung BaFin hebt Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen auf 03.06.2020 / 18:38 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 03. Juni 2020

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

BaFin hebt Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen auf

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat der vPE WertpapierhandelsBank AG ("vPE") mit Bescheid vom 29.05.2020 gemäß § 32 KWG erteilte bzw. die nach §§ 64i Abs. 1 Satz 1, 64j Abs. 1 und 64l Abs. 1 Satz 1 KWG ihr als erteilt geltende Erlaubnis zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts, der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, des Platzierungsgeschäfts, der Abschlussvermittlung, der Finanzportfolioverwaltung, der Drittstaateneinlagevermittlung, des Factorings, des Finanzierungsleasings, der Anlageverwaltung aufgehoben.

Die vPE beabsichtigt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und gerichtliche Maßnahmen einzuleiten, um kurzfristig wieder Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen.

Kontakt: vPE WertpapierhandelsBank AG / Herr Wolfgang Huber Maximiliansplatz 17 80333 München Tel: +49 (0)89 296 491 Fax: +49 (0)89 225 060 Email: huber@vpeag.de

Unternehmen:

vPE WertpapierhandelsBank AG, Maximiliansplatz 17, 80333 München, Deutschland, Telefon: 089/296491, Fax: 089/225060, E-Mail: le@vpeag.de, Internet: www.vpeag.com

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