Ad hoc: AUFSTELLUNG EINES ENTWURFS EINES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS ZWISCHEN DER SINNERSCHRADER AG UND DER ACCENTURE DIGITAL HOLDINGS GMBH / BEKANNTGABE DER ZAHLEN FÜR DAS GESCHÄFTSJA

Freitag, 20.10.2017 17:45 von DGAP - Aufrufe: 497

DGAP-Ad-hoc: SinnerSchrader AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Firmenzusammenschluss AUFSTELLUNG EINES ENTWURFS EINES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS ZWISCHEN DER SINNERSCHRADER AG UND DER ACCENTURE DIGITAL HOLDINGS GMBH / BEKANNTGABE DER ZAHLEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017 SOWIE EINER PROGNOSE FÜR 2017/2018 FF. 20.10.2017 / 17:42 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


 

Der Vorstand der SinnerSchrader AG und die Geschäftsführung der Accenture Digital Holdings GmbH haben heute den Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SinnerSchrader AG als beherrschter Gesellschaft und Accenture Digital Holdings als herrschender Gesellschaft aufgestellt.

Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sieht eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 10,21 Euro je SinnerSchrader-Aktie sowie eine Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von 0,27 Euro brutto (netto, nach Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: 0,23 Euro) pro volles Geschäftsjahr vor. Die Zahlungsverpflichtungen der Accenture Digital Holdings GmbH aus Barabfindungs- oder Ausgleichszahlungen sind durch eine Patronatserklärung der Accenture plc abgesichert.

Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit gemäß § 293 Abs. 1 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung der SinnerSchrader AG, entsprechend § 293 Abs. 2 AktG der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Accenture Digital Holdings GmbH und gemäß § 294 Abs. 2 AktG der Eintragung des Vertragsabschlusses in das Handelsregister am Sitz der SinnerSchrader AG. Die Gesellschafterversammlung der Accenture Digital Holdings GmbH wird voraussichtlich am 5. Dezember 2017 stattfinden. Einer außerordentlichen Hauptversammlung der SinnerSchrader AG, die für den 6. Dezember 2017 vorgesehen ist, soll der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Parteien beabsichtigen, den Vertrag im Anschluss, voraussichtlich am 7. Dezember 2017, abzuschließen. Der Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG hat dem Abschluss des Vertrages bereits in seiner heutigen Sitzung zugestimmt.

Mit der Festlegung der vorstehend genannten Beträge für die Barabfindung und die Ausgleichszahlung folgen die Parteien dem Ergebnis einer gemeinsam beauftragten unabhängigen Unternehmensbewertung der SinnerSchrader AG durch die Duff & Phelps GmbH, Frankfurt am Main.

In die Unternehmensbewertung sind unter anderem die Zahlen des aufgestellten Konzernabschlusses der SinnerSchrader AG für das Geschäftsjahr 2016/2017, der Planung der SinnerSchrader-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie eines Ausblicks auf die beiden darauffolgenden Geschäftsjahre 2018/2019 und 2019/2020 eingeflossen. Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2016/2017 bestätigen im Wesentlichen die vorläufigen Zahlen, die SinnerSchrader am 15. September 2017 bekannt gegeben hat. Danach schließt die SinnerSchrader-Gruppe das Geschäftsjahr mit einem Umsatz von 56,7 Mio. Euro und einem operativen Ergebnis vor Kosten im Zusammenhang mit der Zusammenschlussvereinbarung mit Accenture von 6,3 Mio. Euro ab. Hinsichtlich des Teils der zusammenschlussbedingten Kosten, der sich auf die Ablösung ausstehender Mitarbeiteroptionen bezieht, hat sich gegenüber dem vorläufigen Stand eine Veränderung dahin gehend ergeben, dass die entsprechenden Effekte nach IFRS im Wesentlichen direkt in der Kapitalrücklage zu verrechnen sind. Der zusammenschlussbedingte Aufwand hat sich daher gegenüber dem vorläufigen Stand auf etwa 1,3 Mio. Euro verringert. Dadurch ergibt sich in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung der SinnerSchrader AG ein EBITA von 5,0 Mio. Euro und ein Konzernergebnis von knapp 3,5 Mio. Euro oder 0,30 Euro je Aktie.

Die Geschäftsjahresplanung der Gruppe sieht für das laufende Geschäftsjahr 2017/2018 Umsatzerlöse in Höhe von 63,8 Mio. Euro und ein operatives Ergebnis, das weiterhin durch transaktionsbedingte Kosten belastet sein wird, von 5,2 Mio. Euro vor. In den beiden Folgejahren soll der Umsatz zweistellig auf bis zu 78,4 Mio. Euro wachsen. Die operative Marge soll sich auf bis zu 11,4 Prozent im Geschäftsjahr 2019/2020 verbessern.

Die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses nebst gemeinsamem Lagebericht ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen. Der vollständige, testierte Abschluss wird voraussichtlich am 21. November 2017 veröffentlicht werden.

ÜBER SINNERSCHRADER

SinnerSchrader gehört zu den führenden Digitalagenturen Europas mit dem Fokus auf Design und Entwicklung von digitalen Produkten und Services. Mehr als 500 Mitarbeiter arbeiten an der digitalen Transformation für Unternehmen wie Allianz, Audi, comdirect bank, ERGO, Telefónica, TUI, Unitymedia und VW. SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999 börsennotiert und hat Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, München und Prag. Seit April 2017 ist SinnerSchrader Teil von Accenture Interactive.

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20.10.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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